3G, 2G-Plus und dann doch wieder 2G: Die neue Corona-Verordnung hat den ein oder anderen in Baden-Württemberg sehr verwirrt. Aber so kompliziert sind die neuen Regeln eigentlich gar nicht. Wir klären auf.
In Baden-Württemberg gilt seit Samstag eine verschärfte Corona-Verordnung. Die neuen Regeln schränken nicht nur das Leben ungeimpfter Menschen weiter ein, auch der Alltag etlicher Geimpfter und Genesener ist betroffen. In vielen Bereichen wurde die 2G-Plus-Regel eingeführt. Dann brauchen auch Geimpfte und Genesene einen Antigen-Schnelltest, um für öffentliche Räume Zutritt zu bekommen.
Doch plötzlich waren die strengeren Regeln nicht mehr ganz so streng: Es wurden Ausnahmen eingeführt. Geimpfte und Genesene müssten in Einrichtungen wie Restaurants, Bibliotheken oder Bädern einen tagesaktuellen Schnelltest vorlegen – wenn sie nicht geboostert sind. Auch alle anderen Geimpften und Genesenen, deren Impfung oder Corona-Erkrankung nicht länger als sechs Monate zurückliegt, müssen nicht überall einen Test vorweisen.