Clubhouse: Die derzeit am häufigsten heruntergeladene App in Apples App Store. Unternehmen, Prominente und Privatpersonen treffen sich dort, ganz persönlich im Privatclub. Doch um dabei zu sein, muss man seine persönlichen Daten an die App liefern. Stiftung Warentest hat untersucht, welche Informationen die App sammelt.
Um zu ermitteln, welche Informationen die App über einen sammelt und wohin sie diese schickt, hat Stiftung Warentest den Datenstrom der App untersucht und Folgendes herausgefunden: Die App sammelt unter anderem wo man sich aufhält, welches Handy man nutzt, den Mobilfunkanbieter, welche Chaträume besucht werden, wie lange man im Raum war und wann und wie lange die App insgesamt verwendet wird. Einige Daten sendet die App nur an Clubhouse-Server, andere an Apple und wieder andere an eine Datenanalyse-Firma in den USA.
ZUGRIFF AUF ADRESSBUCH UND MITSCHNITTE
Laut eigenen Angaben des Anbieters schneidet dieser alle Äußerungen mit und speichert sie zumindest temporär, so Stiftung Warentest. Wenn man Freunde einladen will, kann die App zudem das gesamte Adressbuch einsehen. Allerdings wird nach den Erkenntnissen von Stiftung Warentest nicht das komplette Adressbuch zum Anbieterserver übertragen – stattdessen erfasst der Dienst nur Telefonnummer und den Namen desjenigen, der einladen wurde. Deshalb ist es wichtig, nicht willkürlich irgendwelchen Menschen eine Einladung zu senden, sondern erst um deren Zustimmung zu bitten. Clubhouse räumt sich das Recht ein, die erfassten Kontaktdaten für Marketing- und Werbezwecke zu verwenden. Wer keine Freunde einladen will, kann der App übrigens auch gänzlich untersagen, das Adressbuch einzusehen.
VERSTOSS GEGEN DIE DATENSCHUTZVERORDNUN
Wie viele Medien bereits berichtet haben, ist ein regelrechter Hype um die Clubhause-App entstanden. Doch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die hinter Clubhouse stehende Firma Alpha Exploration Co bereits abgemahnt. Auch der Datenschutz-Check der Stiftung Warentest zeigt, dass Clubhouse nicht nur datenhungrig ist, sondern zusätzlich in mehreren Punkten gegen europäisches Recht – insbesondere die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – verstößt.
Für was braucht die App die Information über den Standort der Nutzer? Diese Frage stellt sich Stiftung Warentest. Aus regelmäßig erfassten Standortdaten lassen sich detaillierte Bewegungsprofile erstellen, die den Anbieter einer Chat-App eigentlich nichts angehen.
Die App hat in der Coronazeit einen großen Erfolg verzeichnet. Auf Clubhouse kann man plötzlich wieder mit Hunderten von Menschen in einem „Raum“ sein und neue Leute kennenlernen. Trotzdem verstößt die App gegen die Datenschutzverordnung. Will der Anbieter mit der App weiter auch in Europa erfolgreich sein, muss der Datenschutz nachgebessert werden.